Kostenlose ADA-Compliance-Website-Checkliste
Veröffentlicht: 2022-05-04Warum Sie eine ADA-konforme Website benötigen
Jedes Unternehmen oder jede öffentlich zugängliche Institution, die an ihrem physischen Standort ADA-konform sein muss und „das Internet für die Kommunikation über ihre Programme, Waren oder Dienstleistungen nutzt, muss darauf vorbereitet sein, diese Kommunikation auch über zugängliche Mittel anzubieten“. Das geht aus einem offenen Brief des Justizministeriums hervor.
Jedes Unternehmen, das mehr als 15 Vollzeitbeschäftigte hat und mehr als 20 Wochen im Jahr geöffnet ist, muss Titel III des Americans with Disabilities Act befolgen, indem es für die breite Öffentlichkeit leicht zugänglich ist. Aktivisten haben kürzlich damit begonnen, nach nicht konformen Websites zu suchen und diese zu verklagen; Allein im Jahr 2018 wurden 2250 Klagen eingereicht.
Wenn festgestellt wird, dass Ihre Website nicht konform ist, verlieren Sie Tausende von Dollar an Bußgeldern und Gerichtsgebühren. Sie werden auch einen PR-Alptraum erleiden, wenn die Nachrichtenmedien berichten, dass Ihr Unternehmen wegen Diskriminierung von Behinderten verklagt wurde.
Während „Zugänglichkeit“ 1996 bei der Veröffentlichung des DOJ-Schreibens lose definiert wurde, hat die Richtlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten sind mittlerweile der Standard, den die Bundesregierung für den eigenen Webauftritt und die Gerichte zur Beurteilung von Verstößen gegen ADA Title III anwendet.
Ihre aktuelle Website ist wahrscheinlich nicht konform
Führungskräfte erkennen selten, dass die ADA-Compliance beim Kauf einer neuen Website ein Problem darstellt. Diejenigen, die dies tun, vertrauen oft darauf, dass jeder, der in der Lage ist, elegante und attraktive Websites zu erstellen, auch ADA-konforme Websites erstellt. Leider kennen Webdesigner die Best Practices für die ADA-Compliance oft nicht oder ignorieren sie, um aufregende neue Designfunktionen zu implementieren.
Auch die Werbeteams vieler Marken kennen die Anforderungen nicht. Andere nehmen sie als Vorschläge und ignorieren wichtige Probleme wie Farbkontrast und Schriftgröße, da dies ein Rebranding oder Änderungen an einer laufenden Kampagne erfordern würde, um sie einzuhalten.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Website konform ist, testen Sie sie anhand unserer Checkliste. Eine Stunde Ihrer Zeit könnte Ihrem Unternehmen Zehntausende von Dollar und öffentliche Demütigungen ersparen.
Testen Sie Ihre Website auf ADA-Konformität
Wir von Sagapixel Webdesign haben eine Checkliste erstellt, um die ADA-Konformität einer Website zu testen. Auf diese Weise können unsere Webdesign- und Inhaltserstellungsteams sicherstellen, dass ihre Arbeit für die größtmögliche Anzahl von Besuchern und potenziellen Kunden zugänglich ist.
So verwenden Sie die Checkliste
Das Testen auf ADA-Konformität erfordert mehrere Tools, um verschiedene Bereiche Ihrer Website zu testen. Es gibt eine Vielzahl kostenloser Tools wie WAVE, die die wichtigsten Compliance-Faktoren testen können, aber eine menschliche Überprüfung ist für Dinge wie Untertitel und Ausreißerfälle erforderlich, die das Tool nicht erkennen kann, wie Reflow-Probleme und Bilder mit Alt-Text beschreibt nicht, was im Rahmen ist.
Gehen Sie unsere Checkliste durch und testen Sie jeden Punkt. Wenn Sie Stufe AA bestehen, herzlichen Glückwunsch! Ihr Unternehmen ist für die meisten Menschen mit Behinderungen zugänglich. Wenn Sie einen Punkt nicht bestehen, riskieren Sie eine Klage. Wenn Sie mehr als ein paar Kriterien nicht erfüllen, ist der Kauf einer neuen Website wahrscheinlich billiger, als einen Entwickler zu beauftragen, um Probleme mit dem zu beheben, was Sie derzeit haben.
Sehen Sie sich unten die Online-Checkliste an oder laden Sie ein PDF der Checkliste herunter, um sie auszudrucken oder offline anzuzeigen.
Checkliste
A-Tier-Konformität
- Alle Nicht-Text-Inhalte haben eine Textalternative, die demselben Zweck dient.
- Für alle zeitbasierten Medien, einschließlich Nur-Audio- und Nur-Video-Präsentationen, gibt es eine leicht zugängliche Alternative.
- Alle aufgezeichneten synchronisierten Medien haben Untertitel.
- Die Lesereihenfolge beliebiger Inhalte kann programmgesteuert bestimmt werden. Inhalte werden in einer logischen Reihenfolge präsentiert und die Navigation per Tastatur folgt dieser Reihenfolge.
- Anleitungen verlassen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale wie Farbe, Ton oder visuelle Orientierung, um zu erklären, wie Website-Inhalte zu bedienen sind.
- Farbe wird niemals als einziges Mittel verwendet, um das Vorhandensein von Eingabeaufforderungen, Links oder anderen visuellen Elementen zu kommunizieren.
- Wenn der Ton so programmiert ist, dass er automatisch länger als 3 Sekunden abgespielt wird, steht ein Mechanismus zur Verfügung, um den Ton anzuhalten oder die Lautstärke unabhängig von der Systemlautstärke zu verringern.
- Benutzer können auf alle Funktionen einer Website nur mit einer Tastatur zugreifen.
- Eingabefelder erfordern möglicherweise kein bestimmtes Tastenanschlag-Timing, es sei denn, das Timing der Bewegungen eines Benutzers ist für die Funktion des Felds wesentlich.
- Wenn auf eine Komponente per Tastatur zugegriffen werden kann, muss diese Komponente auch per Tastatur verlassen werden können.
- Wenn ein Exit-Befehl von einer On-Page-Komponente erforderlich ist, sollte es sich um eine einzelne, nicht druckbare Taste wie Escape oder Tab handeln.
- Kurzbefehle für einzelne Buchstaben müssen mindestens eine der folgenden Funktionen aufweisen:
- Es muss immer eine Möglichkeit geben, die Verknüpfung zu deaktivieren.
- Es gibt einen Mechanismus, um die Verknüpfung einem nicht druckbaren Zeichen neu zuzuordnen.
- Die Verknüpfung funktioniert nur in einer bestimmten Komponente und ist nur aktiv, wenn diese Komponente den Fokus hat.
- Benutzer sollten in der Lage sein, Zeitlimits in Inhalten zu verlängern oder zu deaktivieren, es sei denn, dieses Zeitlimit ist ein wesentlicher Bestandteil einer realen Funktion wie einer Auktion.
- Benutzer sollten in der Lage sein, blinkende oder scrollende Funktionen auszublenden. Die einzige Ausnahme bilden echte Notfallwarnungen.
- Keine Funktion darf mehr als dreimal in einer Sekunde blinken.
- Es muss ein Mechanismus vorhanden sein, um duplizierte Inhaltsblöcke zu umgehen.
- Alle Seitentitel müssen das Thema und den Zweck der Seite beschreiben.
- Wenn eine Seite sequentiell navigiert wird, müssen die Komponenten den Fokus in der richtigen Reihenfolge erhalten, wenn über die Tastatur darauf zugegriffen wird.
- Jede Multi-Input-Geste hat eine einzige Eingabealternative.
- Wenn eine Funktion durch einen Klick aktiviert wird, muss sie eine der folgenden Barrierefreiheitsfunktionen verwenden:
- Der Klick nach unten allein aktiviert die Funktion nicht.
- Es gibt eine Option, um den Klick rückgängig zu machen oder abzubrechen.
- Das Loslassen der Zeigertaste bricht den Klick ab.
- Die einzige Ausnahme ist, wenn die Funktion eine Tastatur oder ein Tastenfeld emulieren soll.
- Wenn eine Schaltfläche Text oder Bilder enthält, enthält der Name der Schaltfläche diesen Namen oder beschreibt den visuellen Inhalt der Schaltfläche.
- Bewegungsaktivierte Funktionen müssen auch über die Benutzerschnittstelle aktiviert werden können. Die einzige Ausnahme ist, wenn Bewegung ein wesentlicher Teil der Aktivität ist und die GUI die Funktion möglicherweise nicht replizieren könnte.
- Die Standardsprache einer Webseite kann programmgesteuert bestimmt werden.
- Schaltflächen und andere interaktive Komponenten können ihren Zweck nicht ändern, wenn sie den Fokus vom Benutzer erhalten.
- Das Ändern von Benutzereinstellungen sollte den Kontext von Schaltflächen oder interaktiven Elementen nicht ändern.
- Eingabefehler sollten einen eindeutigen Namen und eine Textbeschreibung haben.
- Jedes Eingabefeld sollte eine klare Beschriftung und Anweisungen haben.
- Der Name, die Rolle und der Status aller Komponenten der Benutzeroberfläche können programmgesteuert bestimmt werden.
- Alle Inhalte oder Funktionen, die mit Auszeichnungssprache implementiert werden, haben genaue Tags und verwenden eindeutige IDs.
AA-Tier-Konformität
- Synchronisierte Live-Medieninhalte werden mit Untertiteln präsentiert.
- Vorbespielte Medien sollten Untertitel mit Audiobeschreibung haben.
- Die Ausrichtung einer Seite (Quer- oder Hochformat) schränkt die Ansicht oder Bedienung nicht ein, es sei denn, die Ausrichtung ist ein wesentliches Merkmal des Inhalts.
- Der Zweck jeder Eingabe, die Benutzerinformationen sammelt, ist klar gekennzeichnet und kann programmgesteuert bestimmt werden.
- Normaler Text muss einen Kontrast von 4,5:1 haben.
- Text mit einer Schriftgröße von 18pt oder größer kann ein Kontrastverhältnis von nur 3:1 haben. Rein dekorative Texte und Firmenlogos sind von diesen Standards ausgenommen.
- Der Text muss bei einer Größenänderung von bis zu 200 % den gesamten Inhalt und die gesamte Funktionalität beibehalten.
- Bilder von Text sollten nicht an Stellen verwendet werden, an denen tatsächlicher Text ausreichen würde. Wenn das Bild keine praktische Alternative hat, wie z. B. Präsentationen von Kunst oder antiken Dokumenten, sollte eine Beschreibung des Bildes verfügbar sein.
- Der Inhalt muss in eine Breite von 320 CSS-Pixeln (vertikales Scrollen) oder 256 CSS-Pixeln (horizontales Scrollen) umfließen, wenn es auf 400 % skaliert wird.
- Komponenten der Benutzeroberfläche und alle nicht dekorativen Farbseparationen sollten einen Kontrast von mindestens 3:1 haben.
- Minimaler Textabstand:
- Die Zeilenhöhe beträgt das 1,5-fache der Schriftgröße.
- Der Absatzabstand ist doppelt so groß wie die Schriftart
- Der Buchstabenabstand beträgt das 0,12-fache der Schriftgröße
- Der Wortabstand beträgt das 0,16-fache der Schriftgröße.
- Wenn eine bestimmte Sprache oder Schrift eine dieser Abstandsoptionen nicht unterstützt, ist sie aus Gründen der Barrierefreiheit von dieser Option ausgenommen.
- Wenn Inhalte bei Hover oder Tastaturfokus angezeigt werden:
- Es sollte eine Möglichkeit geben, den Inhalt zu schließen, ohne den Fokus zu ändern.
- Der Inhalt sollte nicht verschwinden, solange der Mauszeiger oder Fokus darauf bleibt.
- Der Inhalt sollte nicht verschwinden, es sei denn, der Benutzer löst dies aus (z. B. durch Ändern des Fokus oder Verwerfen des Inhalts) oder die Informationen werden ungültig.
- Es gibt mehr als einen Weg, auf eine Webseite innerhalb eines Satzes anderer Webseiten zuzugreifen, es sei denn, diese Seite ist ein Schritt eines Prozesses.
- Alle Überschriften und Beschriftungen beschreiben das Thema oder den Zweck des Inhalts darunter.
- Die Tastaturfokusanzeige sollte immer sichtbar sein, sofern zutreffend.
- Die Sprache einer Textpassage wird programmatisch gekennzeichnet.
- Ausnahmen können für Namen, Fachjargon und angemessene Umgangssprache gemacht werden.
- Navigationselemente sollten auf allen webbezogenen Seiten das gleiche Design, die gleiche Position und den gleichen Zweck haben.
- Eingabefehler werden automatisch erkannt und Vorschläge zur Behebung gemacht.
- Wenn eine Webseite eine rechtliche Verpflichtung verursacht, zu einer Finanztransaktion führt oder Testantworten übermittelt, muss sie mindestens eines der folgenden Merkmale enthalten:
- Die Abgabe ist reversibel.
- Die Website prüft auf Auslassungen und Datenfehler und gibt dem Benutzer die Möglichkeit, diese zu korrigieren.
- Der Benutzer erhält die Möglichkeit, alle eingegebenen Informationen zu überprüfen, zu korrigieren und zu bestätigen.
- Die Website zeigt Hilfstechnologien Fehler- und Statusmeldungen an, selbst wenn der Benutzer sich nicht auf die Fehlermeldung konzentriert.
AAA-Tier-Konformität
- Für alle aufgezeichneten synchronisierten Medien wird eine Gebärdensprachübersetzung bereitgestellt.
- Voraufgezeichnete Medien haben Untertitel mit erweiterter Audiobeschreibung.
- Für Nur-Video-Medien werden Alternativen ohne Zeitangabe bereitgestellt.
- Für Nur-Audio-Medien werden Alternativen ohne Zeitangabe bereitgestellt.
- Inhalte, die über Auszeichnungssprachen implementiert werden, und der Zweck von Benutzerschnittstellenkomponenten können programmgesteuert bestimmt werden.
- Der Kontrast von normalem Text beträgt mindestens 7:1. und fetter Text ist mindestens 4,5:1.
- Wenn es sich bei den aufgezeichneten Audiodaten hauptsächlich um Sprache handelt, sollten keine Hintergrundgeräusche vorhanden sein oder der Unterschied zwischen Hintergrundgeräuschen und Sprache sollte mindestens 20 dB betragen. Ausgenommen sind musikalische Inhalte.
- Der Benutzer sollte in der Lage sein, das Format von Textblöcken so zu ändern, dass:
- Vordergrund- und Hintergrundfarben sind vom Benutzer wählbar,
- Absätze sind nicht breiter als 80 Zeichen oder 40 chinesische/japanische/koreanische Glyphen,
- Zeilenabstand mindestens 1,5 und Absatzabstand mindestens 3,
- Bei einer Größenänderung von bis zu 200 % muss der Benutzer bei Text nicht horizontal scrollen.
- Textbilder dienen lediglich der Dekoration. Logos sind ausgenommen.
- Alle Funktionen einer Website sind nur mit einer Tastaturschnittstelle zugänglich.
- Keine Funktion auf einer Website sollte zeitkritisch sein, es sei denn, sie ist an reale Ereignisse gebunden.
- Alle Unterbrechungen, die keine Notfälle sind, können vom Benutzer angehalten oder abgewiesen werden.
- Wenn eine Sitzung abläuft, sollten Benutzer in der Lage sein, sich erneut zu authentifizieren und ihre Eingabe von Informationen fortzusetzen.
- Benutzer sollten klar benachrichtigt werden, wenn Daten nach einer gewissen Zeit der Inaktivität verloren gehen, und es sollte eine Option bereitgestellt werden, Benutzerdaten zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzufahren.
- Animierte Bewegungen sind für die Übermittlung von Informationen nicht unbedingt erforderlich.
- Animationen können deaktiviert werden.
- Wenn Webseiten ein zusammenhängender Satz sind, sollte es eine klare visuelle und programmatische Anzeige des Standorts eines Benutzers geben.
- Der Text eines Links sollte den Zweck eines Links identifizieren.
- Der Text wird mit HTML-Überschriften-Tags organisiert.
- Schaltflächen und andere Ziele für einen Zeiger müssen mindestens 44 x 44 Pixel groß sein.
- Alternative Eingabemodalitäten können nur dann durch Programmierung gesperrt werden, wenn die Einschränkung für einen gültigen Sicherheitszweck erforderlich ist.
- Fremdwörter, Redewendungen und Fachjargon werden mit Textauszeichnung oder durch Links zu einem entsprechenden Wörterbuch definiert.
- Abkürzungen werden definiert oder können erweitert werden, um den vollständigen Begriff anzuzeigen.
- Eine vereinfachte Version des Inhalts sollte verfügbar sein, wenn der Text über einem Leseniveau der 9. Klasse liegt.
- Wenn die Aussprache eines Wortes mehrdeutig ist, sollte ein Schlüssel zur Aussprache beigefügt werden.
- Navigationselemente sollten niemals den Kontext ändern, es sei denn, der Benutzer initiiert die Änderung.
- Kontextsensitive Hilfe oder Tooltips sind immer verfügbar.
- Wenn eine Webseite von einem Benutzer verlangt, dass er persönliche Informationen übermittelt, ist mindestens eine dieser Funktionen enthalten:
- Die Abgabe ist reversibel.
- Die Website prüft auf Auslassungen und Datenfehler und gibt dem Benutzer die Möglichkeit, diese zu korrigieren.
- Der Benutzer erhält die Möglichkeit, alle eingegebenen Informationen zu überprüfen, zu korrigieren und zu bestätigen.
Häufig gestellte Fragen zum konformen Webdesign
Was sind die offiziellen ADA-Website-Richtlinien?
Trotz der jüngsten Überarbeitungen im Jahr 2008 erwähnt der ADA Websites oder die Zugänglichkeit des Internets nicht ausdrücklich. Tausende von Klagen werden jedes Jahr wegen Online-Zugänglichkeit eingereicht, und die Gerichte haben die vom World Wide Web Consortium (W3C), einer international anerkannten Organisation für Internetstandards, veröffentlichten Richtlinien als Modell für konformes Design verwendet. Die Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webinhalten (WCAG) des Konsortiums werden seit 1999 veröffentlicht. Diese Standards wurden 2012 als ISO-Standard angenommen und bilden die Grundlage für Gesetze zur Barrierefreiheit im Internet in Europa und Asien. Die Vereinigten Staaten schreiben jetzt WCAG AA-Tier Compliance für alle Regierungswebsites vor, und Bundesrichter beziehen sich auf diese Standards, wenn sie über die Zugänglichkeit von Websites und Verstöße gegen Title III ADA entscheiden.

Wie oft ändern sich Compliance-Richtlinien?
Die Richtlinien wurden erstmals 1999 veröffentlicht, mit größeren Überarbeitungen in den Jahren 2008 und 2018. WCAG 2.1 ist die neueste Aktualisierung, die im Juni 2018 veröffentlicht wurde. Sie enthält 17 neue Kriterien, die hauptsächlich auf die Barrierefreiheit für Smartphones und andere kleine Touchscreen-Geräte abzielen.
Die Einhaltung der 2.0-Richtlinien führt immer noch zu einer barrierefreien Desktop-Site. Die 2.0-Standards wurden jedoch vor 11 Jahren veröffentlicht und sagten die Smartphone-Revolution nicht voraus. Infolgedessen gibt es keine Richtlinien für die Erstellung konformer mobiler Websites und nur wenige Anleitungen für berührungs- und gestenbasierte Bedieneingaben. Wenn Ihre Website vor 2018 ADA-konform erstellt wurde, erfüllt sie möglicherweise nicht mehr die Mindeststandards für die Konformität, insbesondere wenn auf ein Smartphone zugegriffen wird.
Was ist der Unterschied zwischen den Compliance-Stufen A, AA und AAA?
Stufe A sind Elemente und Funktionen, die unbedingt vorhanden sein müssen, damit jemand mit Behinderung Ihre Website nutzen kann. Wenn eine A-Tier-Funktion fehlt, ist Ihre Website einfach nicht zugänglich.
Stufe AA enthält Elemente, die für die Zugänglichkeit dringend empfohlen werden. Wenn irgendwelche AA-Funktionen fehlen, wird es für Menschen mit Sehbehinderung oder körperlichen Behinderungen sehr schwierig sein, auf Ihrer Website zu navigieren. Für die ADA-Konformität ist dies die minimal akzeptable Zugänglichkeitsstufe.
Stufe AAA enthält die fortschrittlichsten Barrierefreiheitsfunktionen. Nicht alle diese Funktionen sind auf jeder Website oder digitalen Plattform möglich. Es wird empfohlen, so viele AAA-Features oder partielle AAA-Features wie möglich aufzunehmen, aber eine vollständige AAA-Konformität ist für die meisten Websites oder Geschäftstypen kein vernünftiges Ziel.

Die Prinzipien des ADA-konformen Webdesigns
Wahrnehmbar
- Anpassbar: Inhalte sollten nicht an Struktur oder Funktionalität verlieren, wenn sie in einem alternativen Format präsentiert werden, z. B. wenn sie von einem Screenreader vergrößert oder verarbeitet werden.
- Unterscheidbar: Visuelle und akustische Inhalte sollten klar und deutlich sein, einschließlich des Kontrasts zwischen Text- und Hintergrundfarben und deutlich gekennzeichneten Hyperlinks und Schaltflächen.
- Zeitbasierte Medienalternativen: Es sollte leicht zugängliche Alternativen für Audio- und Videoinhalte geben, z. B. eine vollständige Abschrift von Soundclips und schriftliche Erläuterungen zu Grafiken oder Diagrammen.
Bedienbar
- Tastaturzugriff: Alle Funktionen einer Website sollten mit nur einer Tastatur verfügbar sein. Gesten und Mausnutzung sollten niemals die einzige Eingabemethode sein.
- Navigierbar: Es sollte klare Hinweise darauf geben, wo sich ein Benutzer auf einer Website befindet und wie er zu verschiedenen verbundenen Seiten gelangt. Alle Schaltflächen, Links und Eingabefelder sollten klar beschriftet und leicht unterscheidbar sein.
- Zugängliche Gesten und Eingaben: Die Funktionalität sollte niemals von pfadbasierten oder Mehrpunkt-Gesten oder Zeigeraktivitäten abhängig sein, und jede Eingabe sollte eine Abbruch- oder Rückgängig-Option haben.
Verständlich
- Lesbar: Jeder Textinhalt sollte von Hilfsmitteln geparst werden können.
- Vorhersehbar: Webseiten sollten konsistent und logisch funktionieren. Navigationsschaltflächen sollten vor und nach der Verwendung denselben Kontext beibehalten, und jede Änderung des Kontexts sollte für den Benutzer klar sein.
- Eingabehilfen: Webseiten sollen Benutzern helfen, mögliche Fehler zu vermeiden und zu korrigieren. Alle Fehlermeldungen sollten eine klare Erklärung, einen Lösungsvorschlag und eine Bezeichnung enthalten.
Robust
- Abwärtskompatibilität: Websites sollten in der Lage sein, mit früheren Generationen von Hilfstechnologien zu kommunizieren und alle aktuellen Standards zu erfüllen.
- Entwickelt für Hilfstechnologien: Alle Elemente einer Website sollten Namen, Rollen und Werte haben, die programmgesteuert von Screenreadern und anderen Hilfsgeräten bestimmt werden können.
- Auszeichnungen und Statusmeldungen: Textauszeichnungen und wichtige Statusmeldungen sollten so programmiert werden, dass sie für Screenreader zugänglich sind, auch wenn die Meldung derzeit nicht im Fokus ist.
Sollten kleine Unternehmen ADA-konform sein?
Kleine Unternehmen, die meisten saisonalen Unternehmen und religiöse Institutionen sind gesetzlich von den meisten Titel-III-Anforderungen befreit. Ein Sandwich-Laden in Familienbesitz ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine Rollstuhlrampe zu installieren, und ein örtlicher Hobbyladen kann nicht verklagt werden, weil er vergessen hat, Alt-Text auf die Produktfotos seiner Website zu setzen. Trotzdem macht es auch für das kleinste Unternehmen mit einer Online-Präsenz Sinn, über die ADA-Compliance nachzudenken.
Nicht konform zu sein bedeutet mehr als nur schwer lesbaren Text und schwierige Navigation. Wenn wesentliche Elemente wie Alt-Text auf Bildern und Anweisungen zum Ausfüllen von Eingabefeldern fehlen, können Kunden einen Kauf möglicherweise nicht abschließen. Einige ältere Designfunktionen können sogar verhindern, dass Benutzer mit unterstützender Bildschirmlesetechnologie Ihre Telefonnummer und Adresse sehen. Einfacher Online-Zugriff ist für fast jeden kleinen Laden wirtschaftlich sinnvoll.
